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Herz aus dem Takt

Herz aus dem Takt

Lärm als Risiko für Vorhofflimmern

Mainzer Wissenschaftler prüften in einer Studie den Zusammenhang zwischen Lärmbelästigung und dem Auftreten von Vorhofflimmern. Die Häufigkeit der Erkrankung nahm stark zu, insbesondere bei nächtlichem Lärm.

Häufiger Vorhofflimmern bei Lärmbelästigung

In einer Gesundheitsstudie untersuchten Forscher des Zentrums für Kardiologie der Universitätsmedizin Mainz die Auswirkungen von Lärmbelästigung auf den Herzrhythmus. Die über 15.000 Teilnehmer im Alter von 35 bis 74 Jahren stammten aus Mainz und Umgebung. Sie schätzten mithilfe eines Fragebogens ein, wie stark sie sich in den letzten Jahren tagsüber und nachts durch Lärm belästigt fühlten. Als Lärmquellen standen den Probanden Straßen-, Schienen-, Bau- und Gewerbe-, Nachbarschafts- sowie Fluglärm zur Auswahl. Die Diagnose Vorhofflimmern stellten die Wissenschaftler über die Krankengschichte und ein Elektrokardiogramm.

Ohne Lärmbelästigung trat Vorhofflimmern mit einer Häufigkeit von 15 Prozent bei den Teilnehmern auf. Bei extremer Lärmbelästigung stieg die Häufigkeit auf bis zu 23 Prozent. Den mit Abstand größten Anteil an Lärmbelästigung hatte – sowohl tagsüber als auch in der Nacht – der Fluglärm. „Die Studienergebnisse zeigen erstmals auf, dass Lärmbelästigung durch verschiedene Quellen am Tag und beim Nachtschlaf mit einem erhöhten Risiko für Vorhofflimmern assoziiert ist“, fasst Studienleiter Omar Hahad zusammen. Er ergänzt: „Insgesamt konnten wir hierbei einen stärkeren Einfluss der nächtlichen Lärmbelästigung auf den Herzrhythmus beobachten.“

Belastung trotz Nachflugverbot

Die Studie erfasste außerdem den Einfluss des Nachtflugverbots auf die Fluglärmbelästigung. Am Flughafen Frankfurt am Main gilt das Verbot seit 2011 zwischen 23 und 5 Uhr. „Interessanterweise gab es einen signifikanten Anstieg der Fluglärmbelästigung nach Einführung des Nachtflugverbots und das sowohl am Tag als auch beim Nachtschlaf“, berichtet Studienautor Prof. Thomas Münzel. Als Erklärung nennt er die Verschiebung der Flugbewegungen auf die Randstunden vor und nach dem Zeitraum des Flugverbots. Eine konkrete Verbesserung sieht Münzel in der Ausweitung des Flugverbots auf den gesetzlich definierten Nachtzeitraum von 22 bis 6 Uhr.

Quelle: Berufsverband Deutscher Internisten e. V.

| Miriam Knauer ; Bildrechte: